Preisgarantie

Vertrauen durch Transparenz und Gleichbehandlung

Beratung: 226,10 EUR bis 297,50 EUR
Vertretung: ab 430,07 EUR

Sie möchten mich als Ihre Anwältin beauftragen? Prima!
Ich vertrete Sie mit allen zur Verfügung stehenden rechtlichen Mitteln, unabhängig von Ihrem finanziellen Status.

Die Gebühr für die anwaltliche Erstberatung ist verbindlich geregelt im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Für Privatpersonen/Verbraucher*innen beträgt sie nicht mehr als 226,10 EUR.

Erfolgt im Rahmen der Erstberatung ein schriftlicher Rat, so erhöht sich die Gebühr auf bis zu 297,50 EUR.

Sie werden also nie mehr als 297,50 EUR für eine erste Beratung bei mir zahlen.

Oft ist eine umfassende Erstberatung bereits ausreichend und Sie können alleine weiter machen.
Eine Anrechnung der Beratungsgebühr nach § 34 Abs. 2 RVG wird ausgeschlossen.

Die Kosten, die Ihnen für eine weitergehende gerichtliche oder außergerichtliche Vertretung entstehen, berechne ich grundsätzlich transparent nach Streitwert, Umfang und Schwierigkeit Ihres Falls auf Basis des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes für Wahlanwaltsgebühren zuzüglich eines Inflationsausgleichs von aktuell 18,5%.
In diesem Gebührenrahmen liegt der von mir gewählte Faktor immer zumindest bei 1,3 und maximal bei 2,5.
Der Streitwert beträgt immer zumindest 4.000,- EUR und bei Kindschaftssachen zu Umgang und Sorgerecht 8.000,- EUR, auch wenn er von einem Gericht geringer festgesetzt werden sollte. Aus diesen Streitwerten ergeben sich für Sie jedenfalls Kosten von 430,07 EUR bzw. 776,59 EUR.

Wir besprechen direkt zu Beginn die anfallenden Gebühren mit Blick auf Ihre persönliche finanzielle Situation.
Sie werden sofort wissen, womit Sie rechnen können, bevor Sie mich beauftragen und dann konzentrieren wir uns voll auf Ihre Sache.

Sie verfügen aktuell über ein geringes Einkommen, benötigen aber dennoch dringend eine Anwältin? Kein Problem!
In diesem Fall können wir gerne eine Ratenzahlung miteinander vereinbaren – auch ein Rabatt ist möglich.

Sie haben eine Rechtsschutzversicherung?
Diese übernimmt in der Regel die Kosten für die familienrechtliche Erstberatung und teilweise auch für weitergehende anwaltliche Tätigkeiten. Bitte prüfen Sie vor unserem Termin, ob und welche Kosten Ihre Versicherung abdeckt.

In einer Vergütungsvereinbarung halten wir die allgemein gültigen und eventuell weitere individuelle Vereinbarungen und Konditionen gemeinsam fest.

Rufen Sie einfach an und wir sprechen über Ihre Optionen.

Als Basis unserer Zusammenarbeit gelten meine Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), die Ihnen hier und in der Kanzlei frei zugänglich sind. Punkt 8 regelt und beschreibt darin maßgeblich die Berechnung und Höhe der Gebühren.
Mit Ihrer Beauftragung akzeptieren Sie diese AGB und erteilen mir in aller Regel auch direkt eine Vollmacht, mit der ich sofort für Sie anwaltlich tätig werden kann.

Mehr Details und Links zu den gesetzlichen Regelungen finden Sie hier: Gebühren

Preisgarantie

Sollten Sie sogar berechtigt sein, Beratungshilfe oder ratenfreie Verfahrenskostenhilfe zu erhalten, werde ich Ihnen 100% des Differenzbetrages zwischen den niedrigeren Gebühren einer beigeordneten Rechtsanwältin und den zuvor beschriebenen Wahlanwaltsgebühren als nachträglichen Rabatt gutschreiben oder zurückerstatten.

In diesem Fall zahlen Sie für meine Anwaltstätigkeit in der Regel nichts, abgesehen z.B. von dem gesetzlich vorgesehenen Eigenanteil bei Beratungshilfe in Höhe von 15,- EUR.

Das Formular für Ihren Antrag auf Beratungshilfe direkt beim Gericht finden Sie hier: Infos

Wichtig! Bitte reichen Sie den bewilligten Beratungshilfeschein im Original vor Ihrem vereinbarten Termin in der Kanzlei ein, sonst wird die Erstberatung normal mit 226,10 EUR berechnet.

Wenn Sie davon ausgehen, dass Sie Anspruch haben auf Verfahrenskostenhilfe, bringen Sie bitte ein vollständig und wahrheitsgemäß ausgefülltes Formular mit allen erforderlichen Belegen direkt mit zu unserem gemeinsamen Beratungstermin.
Diesen Antrag werde ich dann für Sie bei Gericht stellen, nachdem wir alle relevanten Punkte darin zusammen geprüft haben.
Über den Link „Infos“ finden Sie auch das Formular für Verfahrenskostenhilfe bzw. Prozesskostenhilfe.

Bei Fragen bitte einfach kurz anrufen: Kontakt