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Qualitätsmanagement (QM)
Krisentelefone & Anlaufstellen in Notlagen
Ganz gleich, ob Sie z.B. Probleme mit dem Partner, Kindern oder im Job haben oder in finanziellen Schwierigkeiten sind – in Notlagen können Sie Hilfe und professionelle Beratung erhalten.
Formulare
Nachfolgend finden Sie die allgemeinen Antragsformulare für Beratungshilfe und Verfahrenskostenhilfe. Vollmachten, Vergütungsvereinbarungen etc. werde ich für Sie personalisiert erstellen.
Beratungshilfe (BerH)
Sie suchen rechtlichen Rat, befinden sich jedoch finanziell in einer engen Lage? Die Beratungshilfe ist ein Instrument zur Gewährung anwaltlicher Unterstützung, falls Bürger*innen nicht in der Lage sind, die Kosten für eine Rechtsanwältin aufzubringen.
Damit soll quasi eine „Waffengleichheit“ geschaffen werden, indem sich jede*r eine Anwältin zu Rate ziehen kann.
Beratungshilfe wird vom für Ihren Wohnsitz zuständigen Amtsgericht für die anwaltliche Beratung und für eine eventuelle außergerichtliche Tätigkeit gewährt.
Laden Sie sich direkt das Formular herunter, füllen es online aus und gehen Sie zusammen mit Ihren Belegen für die Beantragung zum Gericht.
Nach Erhalt des Beratungshilfescheins können Sie einfach meine Dienste in Anspruch nehmen. Dabei entstehen Ihnen lediglich Kosten für den an mich zu zahlenden Eigenanteil in Höhe von 15,- EUR.
Bei Fragen rufen Sie mich einfach kurz an.
Verfahrenskostenhilfe (VKH)
Kommt es bei Ihnen möglicherweise zu einem Antrag bei Gericht, einem Verfahren, einer Scheidung o.ä., aber Ihre wirtschaftliche Lage ist nicht gut, kann Ihnen auf Antrag Verfahrenskostenhilfe gewährt werden.
Prozesskostenhilfe oder die im Familienrecht gleichbedeutende Verfahrenskostenhilfe wird Bürger*innen gewährt, damit vor Gericht Chancengleichheit besteht. Außerdem wird so der Anwaltspflicht Rechnung getragen, die in vielen familienrechtlichen Verfahren besteht.
Ob Ihnen Verfahrenskostenhilfe zuteil werden kann und in welchem Umfang, liegt einerseits an Ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen. Andererseits muss die von Ihnen angestrebte Rechtsverfolgung Aussicht auf Erfolg haben und darf nicht mutwillig sein.
Auch für Folgesachenanträge im Scheidungsverbund oder isolierte Anträge zu Unterhalt, Sorgerecht, Umgangsrecht, Zugewinn, Haushalt, etc. kann Verfahrenskostenhilfe gewährt werden.
Die Verfahrenskostenhilfe deckt die Kosten für die eigene Rechtsanwältin ab ebenso für die Gerichtsgebühren. Bei einer ratenfreien Verfahrenskostenhilfe zahlt der Staat z.B. alle Kosten Ihrer Scheidung für Sie und auch die Kosten Ihrer Anwältin.
Die Kosten für gegnerische Rechtsanwälte*innen werden nicht von der Staatskasse gezahlt. Falls Sie also ein Verfahren verlieren und das Gericht Ihnen die Kosten des Verfahrens auferlegen sollte, müssten Sie diese Kosten selber tragen, auch wenn Ihnen Verfahrenskostenhilfe (oder Prozesskostenhilfe) bewilligt worden war.
Den Antrag können Sie sofort herunterladen und prüfen, welche Informationen und Belege von Ihnen erforderlich sind.
Wenn Sie davon ausgehen, dass Sie Anspruch haben auf Verfahrenskostenhilfe, bringen Sie bitte ein vollständig und wahrheitsgemäß ausgefülltes Formular mit allen erforderlichen Belegen direkt mit zu unserem gemeinsamen Beratungstermin.
Bei Fragen rufen Sie mich einfach kurz an.