Beratungshilfe (BerH)
Sie suchen rechtlichen Rat, befinden sich jedoch finanziell in einer engen Lage? Die Beratungshilfe ist ein Instrument zur Gewährung anwaltlicher Unterstützung, falls Bürger*innen nicht in der Lage sind, die Kosten für eine Rechtsanwältin aufzubringen.
Damit soll quasi eine „Waffengleichheit“ geschaffen werden, indem sich jede*r eine Anwältin zu Rate ziehen kann.
Beratungshilfe wird vom für Ihren Wohnsitz zuständigen Amtsgericht für die anwaltliche Beratung und für eine eventuelle außergerichtliche Tätigkeit gewährt.
Laden Sie sich direkt das Formular herunter, füllen es online aus und gehen Sie zusammen mit Ihren Belegen für die Beantragung zum Gericht.
Nach Erhalt des Beratungshilfescheins können Sie einfach meine Dienste in Anspruch nehmen. Dabei entstehen Ihnen lediglich Kosten für den an mich zu zahlenden Eigenanteil in Höhe von 15,- EUR.
Bei Fragen rufen Sie mich einfach kurz an.