Fachanwältin
Fachanwältin
Ich bin Rechtsanwältin mit Leidenschaft und arbeite engagiert und ideenreich in Ihrem Auftrag.
Mit 21 Jahren Praxis & Erfahrung trete ich für Ihr Recht ein.
Als Fachanwältin für Familienrecht mit regelmäßigen Fortbildungen erhalten Sie bei mir eine umfassende Beratung und anwaltliche Vertretung.
– Geboren 1973 in Neunkirchen-Seelscheid, verheiratet, drei Töchter
– Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Bonn
– 1. Staatsexamen 1997, 2. Staatsexamen 2001, Zulassung zur Rechtsanwältin 2004
– Fachanwaltslehrgang im Familienrecht 2007/2008
Bei der Auswahl „Ihrer“ Anwältin erwarten Sie zu Recht, die für Ihren individuellen Fall beste anwaltliche Unterstützung zu bekommen. Bei den komplexen und zum Teil hochemotionalen Fragestellungen im Bereich des Familienrechts wie Scheidungen oder Fällen aus dem Sorge- und Unterhaltsrecht ist es sinnvoll darauf zu achten, dass in diesem Fachgebiet eine besondere Qualifikation mit umfangreichen Erfahrungen besteht.
Sie erkennen das bei uns Rechtsanwältinnen leicht an der Bezeichnung „Fachanwältin für Familienrecht“, die von den regional zuständigen Rechtsanwaltskammern verliehen wird. Für Waldbröl ist dies die Rechtsanwaltskammer Köln.
Auch die Organisation der Kanzlei und deren tägliches Qualitätsmanagement sind wichtig für optimale Arbeitsabläufe und Ihre umfassende Betreuung.
Um als spezialisierte Fachanwältin zugelassen zu werden, müssen umfangreiche Voraussetzungen erfüllt sein. In den letzten 6 Jahren muss eine Zulassung als Rechtsanwältin für mindestens 3 Jahre bestanden haben. Außerdem gehören dazu:
1. Theoretische Kenntnisse
Die besonderen theoretischen Kenntnisse als Fachanwältin für Familienrecht werden in einem Lehrgang mit mindestens 120 Stunden Umfang vermittelt. Es erfolgt eine Leistungskontrolle in Form von drei bis zu fünfstündigen Klausuren.
2. Praktische Kenntnisse
Die geforderten praktischen Kenntnisse im Familienrecht müssen von der Rechtsanwältin durch mindestens 120 bearbeitete Fälle in diesem Rechtsgebiet nachgewiesen werden, wovon mindestens die Hälfte Gerichtsverfahren gewesen sein müssen.
3. Fachgespräch
Zum Nachweis der besonderen theoretischen und praktischen Kenntnisse ist ein Fachgespräch zu führen, von dem jedoch abgesehen werden kann.
4. Laufende Fortbildung
Die Berechtigung, den Fachanwaltstitel zu führen, ist verbunden mit der Verpflichtung zur Teilnahme an jährlichen Fortbildungen von mindestens 15 Stunden Dauer. So wird sichergestellt, dass die Anwältin auf dem aktuellen Stand von Gesetzgebung und Rechtsprechung ist, um die Mandantschaft entsprechend qualifiziert beraten zu können.
Als langjährige, erfahrene Fachanwältin für Familienrecht berate und vertrete ich Sie kompetent in allen rechtlichen Fragen rund um Ehescheidung, Sorge- und Umgangsrecht oder Unterhalt.
Zuletzt habe ich an den nachfolgenden Fortbildungen teilgenommen:
Fortbildung 2022
Fortbildungsbescheinigung Deutscher Anwalt Verein 2022
Aktuelle Rechtsprechung im Familienrecht
Das Sachverständigengutachten im Familenrecht
Die Rolle des Anwalts im familienrechtlichen Verfahren
Selbststudium: Der Anspruch auf Befreiung von der Mithaftung für Schulden beim Scheitern der Ehe
Selbststudium: Entwicklungen im Statusrecht
Selbststudium: Inhalt und Grenzen der Ergänzungspflegschaft
Selbststudium: Teilungsversteigerung bei Trennung und Scheidung
Selbststudium: Namensrechtliche Adoptionsfolgen und ihre Anfechtbarkeit
Fortbildung 2021
Fortbildungsbescheinigung Deutscher Anwalt Verein 2021
Aktuelle Rechtsprechung im Familienrecht
Aktuelle Rechtsprechung zum Unterhaltsrecht
Aktuelle Entscheidungen und gesetzliche Neuregelungen zur elterlichen Sorge und zum Umgang
Hauptsacheverfahren und einstweiliges Anordnungsverfahren betreffend der elterlichen Sorge
Fortbildung 2019
Fortbildungsbescheinigung Deutscher Anwalt Verein 2019
Aktuelle Rechtsprechung im Familienrecht
Elternrechte – Kinderrechte
Der Anspruch des Kindes auf Finanzierung einer Ausbildung zu einem Beruf
Verbreitete anwaltliche Fehler im familienrechtlichen Mandat – Haftungsfragen/Schadenersatz
Fortbildung 2017
Fortbildungsbescheinigung Deutscher Anwalt Verein 2017
Die wichtigsten Fragen bei Ehescheidung, elterlicher Sorge, UmgangsR u. güterrechtl. Auseinandersetzung
Stolperfallen bei der Berechnung des Kindesunterhalts
Der Anspruch des Kindes auf Finanzierung einer Ausbildung zu einem Beruf
Die nichteheliche Lebensgemeinschaft und Ihre vermögensrechtliche Auseinandersetz
Fortbildung 2016
Fortbildungsbescheinigung Deutscher Anwalt Verein 2016
Unterhaltsberechnungen bei komplizierten Lebenssachverhalten
Internationales Familienrecht
Aktuelle Rechtsprechung im Familienrecht
Der Ehe- u. Erbvertrag – Gestaltungsoptimierungen unter Berücksichtigung steuerl. und erbrechtl. Aspekte