Versorgungsausgleich

Versorgungsausgleich

Als Eheleute erwerben Sie während der Ehedauer Rentenanwartschaften, weil Sie z.B. in in die gesetzlichen oder privaten Rentensysteme eingezahlt haben.

Sehr ungleich kann allerdings die Höhe der erworbenen Anwartschaften ausfallen, weil Unterschiede beim Verdienst bestanden oder bei den anrechenbaren Jahren, weil z.B. zeitweise die Kinder betreut wurden.

Der Versorgungsausgleich sorgt im Rahmen einer Scheidung dafür, dass diese Benachteiligung im Alter nicht erfolgt, sondern die Anwartschaften und Rentenpunkte gegenseitig ausgeglichen werden.

Den Ehepartnern steht es natürlich frei, z.B. im Wege eines Vergleichs im Scheidungsverfahren davon abzuweichen. Allerdings geht es dabei um existenzielle Fragen, die wohlüberlegt und nicht leichtfertig beantwortet werden sollen.

Nutzen Sie Ihre Chancen und lassen Sie sich frühzeitig und umfassend von mir beraten.

-Vorsicht juristische Begriffe- Der Versorgungsausgleich ist vom Zugewinnausgleich zu unterscheiden.

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