Umgangsrecht

Umgangsrecht

Als wären Trennung und Scheidung nicht schon genug, ist in dieser herausfordernden, oft belastenden Situation der Umgang mit gemeinsamen Kindern sehr sensibel und besonnen im Interesse ihrer Kinder zu regeln.

Ebenso wichtig wie das Recht, für Ihre Kinder zu sorgen, ist der persönliche Umgang mit Ihren Kindern, wenn diese nicht bei Ihnen leben oder diese den anderen Elternteil besuchen.

Hier erlebe ich vom weiterhin partnerschaftlichen „An-einem-Strang-Ziehen“ für die Kinder bis hin zum erbitterten Kampf auf Kosten der Kinder alle Schattierungen.

Ich, und Sie sicherlich auch, bevorzuge ersteren Fall und mein Versuch wird es sein, dass ich Sie umsichtig führe, damit wir dieses Ziel auch erreichen zum Wohle Ihrer Kinder und von Ihnen natürlich.

Nicht nur Sie, auch Ihre Kinder haben einen rechtlichen Anspruch auf einen förderlichen Umgang mit den Eltern, Familienangehörigen und engen Bezugspersonen, der ohne Spannungen für die Kinder zu regeln ist.

Wenn Sie das Gefühl haben, Ihr*e „Ex“ unterbindet das Umgangsrecht rechtswidrig, berate ich Sie gerne, welche Möglichkeiten bestehen, das vereinbarte Besuchsrecht durchzusetzen.

-Vorsicht juristische Begriffe- Das Umgangsrecht ist vom Sorgerecht zu unterscheiden.

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