Sorgerecht

Sorgerecht

Die elterliche Sorge umfasst das Recht und die Pflicht, grundlegende Entscheidungen über Ihre minderjährigen Kinder zu treffen wie z.B. den Lebensmittelpunkt (Aufenthaltsbestimmungsrecht) oder die Gesundheitsfürsorge.

Hier geht es um das Wichtigste überhaupt – Ihre Kinder!

Entsprechend konfliktreich geht es in diesem Gebiet des Familienrechts zu, weil neben den juristischen Feinheiten die Emotionen eine große Rolle spielen.

Nach dem Gesetz steht die elterliche Sorge verheirateten Elternteilen gemeinsam zu, auch nach der Scheidung. Nur wenn es dem Kindeswohl am besten entspricht, dass das gemeinsame Sorgerecht aufgehoben und auf einen Elternteil alleine übertragen wird, kann das Familiengericht auf Antrag das alleinige Sorgerecht einrichten.

Außerhalb der Ehe steht das Sorgerecht grundsätzlich allein der Mutter des minderjährigen Kindes zu. Die nicht verheirateten Eltern haben aber die Möglichkeit, beim Jugendamt eine Sorgeerklärung abzugeben und so die gemeinsame elterliche Sorge zu begründen. Wenn die Kindesmutter nicht bereit ist, die gemeinsame Sorge einvernehmlich zu regeln, kann der Vater eines nichtehelichen Kindes einen Antrag beim Familiengericht auf Übertragung der gemeinsamen oder alleinigen elterlichen Sorge stellen.

Mit viel Empathie und meiner langjährigen Berufserfahrung als Fachanwältin im Familienrecht begleite ich Sie auf diesem Weg.

Das Kindeswohl immer vor Augen, schöpfen wir alle Möglichkeiten aus, damit Sie den Alltag und die Zukunft Ihrer minderjährigen Kinder gestalten und ihnen Hilfestellungen und Sicherheit geben können.

-Vorsicht juristische Begriffe- Das Sorgerecht ist vom Umgangsrecht zu unterscheiden.

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