Online-Scheidung2025-04-11T19:13:52+02:00

Ja, dank Internet kann Ihre Scheidung schnell erfolgen für den Start in einen neuen Lebensabschnitt.

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OHNE Verpflichtung und OHNE Kosten starten, oder mich sofort beauftragen, Ihre Scheidung einzuleiten. 💬

  • Sie erhalten zunächst mein Angebot, Sie anwaltlich bei Ihrer Scheidung zu vertreten und die Scheidung für Sie einzuleiten und durchzuführen.
  • Die voraussichtlichen Gebühren für Ihre Scheidung erfahren Sie in meiner Kostenberechnung. Garantie: Ein günstigeres Angebot werden Sie nicht finden.

  • Sie entscheiden nun in Ruhe über meine Beauftragung. Nehmen Sie mein Angebot an oder nicht?

  • Wenn ja, kommt erst mit Ihrer Annahme unser Vertrag zustande.

  • Erst danach beginnt Ihre 14-tägige Widerrufsfrist.

  • Wir vereinbaren dann gemeinsam, falls gewünscht, einen Termin für unser Erstberatungsgespräch.

  • Sie erhalten Ihren Premium-Account.

  • Ihr persönlicher Status-Fahrplan zeigt Ihnen dann auf einen Blick, welche Unterlagen erforderlich sind und wie genau es weitergeht bis zu Ihrer rechtskräftigen Scheidung.

  • Wenn nein, brauchen Sie nichts weiter zu tun und ich lösche Ihre Anfrage zeitgerecht laut Datenschutzerklärung.
    Über ein kurzes Feedback freue ich mich aber auch bei einem Nein.
    Natürlich können Sie sich später immer wieder gerne bei mir melden.

  • Ihr ausgefülltes Auftragsformular gilt als verbindliche Beauftragung zur anwaltlichen Vertretung bei Ihrer Online-Scheidung, sofort wenn Sie es absenden.

  • Ich werde Sie danach umgehend kontaktieren und Ihre Beauftragung annehmen. Mit meiner Annahme kommt unser Vertrag zustande.

  • Sie erhalten direkt Ihren Premium-Account zur weiteren Kommunikation und zum Austausch von Unterlagen.

  • Ihr persönlicher Status-Fahrplan zeigt Ihnen auf einen Blick, welche Unterlagen noch erforderlich sind, die nächsten Schritte und wie es weiter geht bis zu Ihrer rechtskräftigen Scheidung.

  • Der Scheidungsantrag wird sofort vorbereitet anhand Ihrer bereits ausreichenden Angaben in diesem Antragsformular.

  • Liegen alle Unterlagen vor, z.B. Eheurkunde, Geburtsurkunden Ihrer minderjährigen Kinder, kann ich Ihren Scheidungsantrag noch am selben Tag bei Gericht einreichen.

  • Wenn gewünscht und erforderlich, vereinbaren wir kurzfristig einen Besprechungstermin.

  • Die voraussichtlichen Gebühren für Ihre Scheidung erfahren Sie somit von mir erst nach Ihrer Beauftragung. Jedoch haben Sie meine Garantie: Ein günstigeres Angebot werden Sie nicht finden.

  • Auf Ihr 14-tägiges Widerrufsrecht verzichten Sie hierbei ausdrücklich.

Current step:1Wünsche
2Ihre Daten
3Partner*in
4Gemeinsames
5Beauftragung

Antragsteller*in

Hier geht es um Ihre Wünsche, Hinweise und Prioritäten. 💬

* = erforderliche Information

Antragsteller*in

Hier geht es um Ihre persönlichen Angaben.

Wie möchten Sie angesprochen werden? z.B. Frau Dr.
Gerne Ihre Mobilfunknummer eingeben für beste Erreichbarkeit und SMS.
z.B. Erwerbseinkommen, Renten, Elterngeld, Zinsen, Mieteinkünfte
z.B. Miete, Nebenkosten, Versicherungen, Kreditraten, Unterhaltszahlungen, Rentensparen
Nach Abzug von Schulden. Eine ungefähre Angabe reicht hier aus. Relevant für Verfahrenskostenhilfe (VKH) und zur Ermittlung des Verfahrenswertes. 10.000€ Freibetrag bei VKH, haben Sie mehr gespart, würde ein Antrag wahrscheinlich abgelehnt. / 2x 60.000€ Freibetrag, alles darüber rechnen viele Gerichte mit 5% Anteil dem Verfahrenswert hinzu.
z.B. gesetzliche Rente bei der Deutschen Rentenversicherung, betriebliche Altersversorgung, Privatrente
Ist Ihr Einkommen aktuell sehr gering oder Sie zahlen monatlich so hohe Ausgaben, dass kaum etwas übrig bleibt? Dann brauchen Sie wahrscheinlich weder Gerichts- noch Anwaltskosten zu bezahlen, weil Sie Anspruch haben auf Verfahrenskostenhilfe.
  • O.K., Ihre Angaben reichen für eine Einschätzung, ob ein Antrag auf Verfahrenskostenhilfe (VKH) Aussicht auf Erfolg haben kann.
  • Den VKH-Antrag werde ich dann für Sie bei Gericht gleichzeitig mit Ihrem Scheidungsantrag stellen.
  • Das vom Gericht geforderte Auskunftsformular liegt für Sie zum Ausfüllen in Ihrem Premium-Account bereit oder Sie laden es sich hier 📄 direkt schon einmal herunter.
  • Zu Fragen beim Ausfüllen helfe ich Ihnen sehr gerne weiter.
  • Bevor Sie das umfangreiche VKH-Formular ausfüllen und die vielen Belege zusammensuchen, können Sie eine sehr genaue Test-Berechnung bei der Deutschen Justiz mit allen Ihren exakten Zahlen durchführen. Aus dem Ausdruck dieser Berechnung können Sie außerdem viele Werte in das VKH-Formular übernehmen.

Partner*in

Hier geht es um die Angaben zum/zur Partner*in.

Wie möchte Ihr*e Partner*in angesprochen werden?
z.B. Erwerbseinkommen, Renten, Elterngeld, Zinsen, Mieteinkünfte
z.B. gesetzliche Rente bei der Deutschen Rentenversicherung, betriebliche Altersversorgung, Privatrente
Nach Abzug von Schulden. Eine ungefähre Angabe reicht hier aus.

Gemeinsames

Hier geht es um gemeinschaftliche Angaben.

GEMEINSAME Kinder unter 18 Jahren sind im Scheidungsantrag mit zu benennen und manche Gerichte reduzieren den Streitwert pro Kind.
Wo haben Sie GEMEINSAM als Paar zuletzt zusammen gewohnt?
Bitte geben Sie das Datum Ihrer standesamtlichen Heirat ein.
Bitte tragen Sie hier das Standesamt ein, in dem Sie geheiratet haben.
Seit wann leben/wohnen Sie getrennt voneinander?
Eine Zustimmung ist gut zu wissen. Sie ist jedoch rechtlich nicht notwendig für eine Scheidung, auch ohne Zustimmung oder sogar bei Widerspruch werden Sie geschieden, versprochen.
Einigkeit und einvernehmliche Scheidung mit nur einer Anwältin machen es einfacher und kostengünstiger. Am besten vereinbaren Sie auch direkt eine Teilung aller Scheidungskosten. Den Vordruck stelle ich Ihnen bereit.
Die Gerichte wollen mit dem Scheidungsantrag erfahren, ob der Ehegattenunterhalt geregelt ist.
Die Gerichte wollen mit dem Scheidungsantrag erfahren, ob die elterliche Sorge, der Umgang und der Kindesunterhalt geregelt sind.
Wenn Sie bereits Vereinbarungen getroffen haben, kann das sehr hilfreich sein und die Scheidungskosten senken und das Verfahren beschleunigen.
Ist geklärt, wer wo wohnen wird und z.B. im eigenen Haus wohnen bleibt, wer was behält von den Haushaltsgegenständen?
Gib es derzeit laufende Gerichtsverfahren zwischen Ihnen?

Vielen Dank für Ihre Angaben.

Beauftragung

Hier geht es darum, wie schnell und umfangreich Sie mich beauftragen wollen.

OHNE Verpflichtung und OHNE Kosten starten, oder mich sofort beauftragen, Ihre Scheidung einzuleiten.

O.K., wir starten OHNE Verpflichtung und OHNE Kosten.

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O.K., wir starten SOFORT durch!

  • Ihr ausgefülltes Auftragsformular gilt als verbindliche Beauftragung zur anwaltlichen Vertretung bei Ihrer Online-Scheidung, sofort wenn Sie es absenden.
  • Ich werde Sie danach umgehend kontaktieren und Ihre Beauftragung annehmen. Mit meiner Annahme kommt unser Vertrag zustande.
  • Sie erhalten direkt Ihren Premium-Accout zur weiteren Kommunikation und zum Austausch von Unterlagen.
  • Ihr persönlicher Status-Fahrplan zeigt Ihnen auf einen Blick, welche Unterlagen noch erforderlich sind, und wie genau es weitergeht bis zu Ihrer rechtskräftigen Scheidung.
  • Der Scheidungsantrag wird sofort vorbereitet anhand Ihrer bereits ausreichenden Angaben in diesem Antragsformular.
  • Liegen alle Unterlagen vor, z.B. Eheurkunde, Geburtsurkunden Ihrer minderjährigen Kinder, kann ich Ihren Scheidungsantrag noch am selben Tag bei Gericht einreichen.
  • Wenn gewünscht und erforderlich, vereinbaren wir kurzfristig einen Besprechungstermin.
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Bitte bestätigen Sie meine Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Datenschutzerklärung, sonst kann Ihr Antrag nicht übermittelt werden und ich kann Sie nicht anwaltlich vertreten.

Mit < zurück können Sie Ihre Angaben noch einmal prüfen vor dem Versand.

  • Die größte Entscheidung haben Sie bereits getroffen.
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  • Wir vereinbaren einen gemeinsamen Termin für unser Erstberatungsgespräch, falls gewünscht.
    Hier klären wir alle Ihre offenen Fragen zu Scheidung, Versorgungsausgleich, Unterhalt, der Zeit bis zum Gerichtstermin, zu Unterlagen, Gebühren, Verfahrenskostenhilfe, Ratenzahlung, etc. und besprechen konkret die nächsten Schritte.

  • Sie erhalten Ihren exklusiven Premium-Account mit 24/7 Onlinezugang zu Ihrer Scheidungsakte mit allen Schreiben, Schriftsätzen, Unterlagen, Formularen und Nachrichten.
    Sie werden automatisch per Mail informiert, wenn es etwas Neues gibt, z.B. Ihr Scheidungsantrag im Entwurf fertig ist.
  • Hier stellen Sie mir auch ganz leicht und sicher Ihre Dokumente bereit, die für den Scheidungsantrag gebraucht werden, z.B. Eheurkunde, Vollmacht, Scheidungsfolgenvereinbarung und Geburtsurkunden gemeinsamer minderjähriger Kinder.
    Ganz unabhängig von den Kanzlei-Öffnungszeiten und immer passend zu Ihrem Tagesablauf.
    Auch alle weiteren Formulare, Anträge, Unterlagen, Belege z.B. zum Versorgungsausgleich oder zu Verfahrenskostenhilfe tauschen wir hier zentral und übersichtlich aus.

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    Er zeigt Ihnen auf einen Blick und Schritt für Schritt, welche Unterlagen noch erforderlich sind und wie genau es weitergeht bis Sie den rechtskräftigen Scheidungsbeschluss in Ihren Händen halten.

  • Ich bereite den Scheidungsantrag vor mit Ihren bereits ausreichenden Angaben aus dem Auftragsformular.
    Darin beantrage ich auch direkt die Online-Teilnahme für Sie und mich beim Scheidungstermin.
    Bei einer einvernehmlichen Scheidung beantrage ich außerdem für Sie die größtmögliche 30%-Reduzierung des Verfahrenswertes zur Kostensenkung.
    Das ist immer einen Versuch wert, auch wenn viele Gerichte dies leider oft ablehnen.
    Falls Sie aktuell über ein geringes Einkommen verfügen und deshalb Verfahrenskostenhilfe in Anspruch nehmen möchten, werde ich auch Ihren Verfahrenskostenhilfeantrag direkt zusammen mit dem Scheidungsantrag einreichen.

  • Alle Unterlagen liegen vor?
    Dann reiche ich sofort Ihren Scheidungsantrag bei dem für Sie zuständigen Gericht ein.
    Das geschieht blitzschnell online über das beA (besonderes elektronisches Anwaltspostfach) zwischen Gerichten und Anwältinnen.

  • Das Gericht prüft nun den Scheidungsantrag und Sie erhalten eine Vorschussrechnung über die gesamten Gerichtsgebühren.
    Erst nach Zahlungseingang direkt bei der Gerichtskasse startet die Scheidung.
    Jetzt wird der Scheidungsantrag an den/die Partner*in zugestellt.
    Die Hälfte der Gerichtskosten muss Ihnen Ihr*e Partner*in am Ende erstatten.
    Bei einer einvernehmlichen Scheidung werden Sie aber sinnvollerweise eh eine Teilung aller Scheidungskosten vereinbaren.

  • Falls Sie Verfahrenskostenhilfe (VKH) beantragt haben, gibt es keine Vorschussrechnung vom Gericht.
    Stattdessen wird Ihr*e Partner*in vom Gericht über Ihren Antrag auf Ehescheidung informiert und dazu befragt, ob etwas gegen die Bewilligung von VKH spricht, z.B. Omas geerbter Goldschatz im Keller ;)
    (Weder Ihre VKH-Erklärung noch die Belege werden dabei an Ihre*n Ehepartner*in übersendet.)
    Dazu wird meistens eine Frist von 2 Wochen gesetzt zur Stellungnahme.
    Parallel prüft das Gericht Ihren VKH-Antrag und stellt manchmal auch Rückfragen zu Angaben und Belegen.
    Dabei kontaktiert das Gericht nun immer mich als Ihre Anwältin, die Sie bei der Scheidung anwaltlich vertritt.
    Bis zu Ihrem "2. Ja-Wort" im Gerichtstermin, mit dem Sie klar bestätigen, dass Sie geschieden werden wollen, brauchen Sie also nie selber mit dem Gericht zu kommunizieren.
    Dafür bin ich da.

  • Das Gericht wird einen Beschluss erlassen über die Bewilligung Ihrer Verfahrenskostenhilfe, ganz ratenfrei, so dass Sie weder Gerichts- noch Anwaltsgebühren zu zahlen brauchen oder in Raten, falls Ihr Einkommen zu hoch ist für ein ratenfreie Bewilligung aber zu niedrig, um alles auf einmal zahlen zu können.
    Oder es erfolgt ein Beschluss mit Ablehnung, weil Ihr Einkommen/Vermögen zu hoch ist und Sie sich die Scheidung selber leisten können.

  • Jetzt kann es ganz schnell gehen bis zum Scheidungstermin.
    Haben Sie den Versorgungsausgleich ausgeschlossen bzw. wollen darauf verzichten?
    Z.B. weil Ihre Ehe kürzer als 3 Jahre war, beide etwa gleichhohe Anrechte erworben haben oder Sie eine notarielle Scheidungsfolgenvereinbarung geschlossen haben, die den Versorgungsausgleich regelt?
    Dann wird das Gericht per Ladung kurzfristig einen Termin zur Scheidung bestimmen, zu dem Sie und ich und Ihr*e (noch) Ehepartner*in persönlich bzw. per Video erscheinen müssen.

  • Wird der Versorgungsausgleich über Ihre gemeinsamen Rentenanrechte während der Ehezeit durchgeführt, was üblich ist, dann dauert es gerne 6-12 Monate länger.
    Das Gericht holt alle Auskünfte ein bei den Rentenversicherern, Firmen, Privatversicherungen, die bei Ihnen beiden bestehen.
    Und das dauert besonders bei der Deutschen Rentenversicherung leider oft sehr lange.
    Liegen alle Auskünfte vor, schickt das Gericht eine Berechnung und erklärt, wie genau der Versorgungsausgleich durchgeführt wird bei der Scheidung, so dass alle Beteiligten das vor der Scheidung prüfen können.
    Meistens kommt gleichzeitig dazu auch die Ladung zum Scheidungstermin.

  • Der Scheidungstermin bei Gericht ist sehr kurz, meistens nur 10-15 Minuten.
    Der Scheidungsantrag wird von mir vorgetragen, Sie und Ihr*e Partner*in müssen bestätigen, dass sie geschieden werden wollen. Teilweise fragen Richter*innen auch noch ein bisschen nach, z.B. wann Sie sich getrennt haben.
    Und dann werden Sie geschieden.
    Der Scheidungsbeschluss mit Beschlussformel wird vorgelesen und der Verfahrenswert festgesetzt und angekündigt, dass der Beschluss an alle Verfahrensbeteiligten geschickt wird mit in der Regel einmonatiger Beschwerdefrist.
    Unter bestimmten Vorraussetzungen kann auch die sofortige Rechtskraft Ihrer Scheidung beschlossen werden, das werde ich für Sie prüfen und wenn möglich beantragen.

  • Zusammen mit dem Scheidungsbeschluss erhalten Sie nun meine Abschlussrechnung.
    Und sollte Ihr*e Partner*in Ihnen noch nicht die hälftigen Gerichtsgebühren zurück gezahlt haben, könnte ich nun ohne extra Gebühren einen Kostenfestsetzungsantrag bei Gericht stellen, der sich notfalls direkt vollstrecken ließe.
    Bei bewilligter Verfahrenskostenhilfe rechne ich gegenüber dem Gericht ab.

  • Zuletzt erhalten Sie vom Gericht den rechtskräftigen Scheidungsbeschluss, mit dem Sie überall nachweisen können, dass Sie geschieden sind.

  • Nein.
    In Deutschland werden Ehen vor Gericht geschieden.
    Der Scheidungsantrag muss durch mindestens eine Rechtsanwältin erfolgen.

  • Eine Scheidung ist persönlich aber auch rechtlich eine große Sache mit weitreichenden Auswirkungen z.B. auf Unterhalt und Rente.
    Das sieht auch der Gesetzgeber so und hat deshalb den Anwaltszwang bei Scheidung festgelegt.

  • Bei einer einvernehmlichen Scheidung reicht es jedoch aus, wenn nur eine*r eine Anwältin beauftragt.
    So lässt sich immerhin fast die Hälfte der Gebühren für eine Scheidung sparen.

  • Anwalts- und Gerichtskosten sind gesetzlich verbindlich geregelt und gleich für alle Anwältinnen oder auch Online-Scheidungs-Plattformen.

  • Sie zahlen also bei mir für die Online-Scheidung keinen Euro mehr als irgendwo anders.

  • Maßgeblich für die Gebühren ist der vom Gericht festgesetzte Verfahrenswert, der sich nach Ihrem gemeinsamen Einkommen, Vermögen und Ihren Rentenanwartschaften als Paar richtet.
    Teilweise werden unterhaltsberechtigte Kinder und Kreditraten mindernd berücksichtigt oder vorhandenes Vermögen fließt erhöhend in den Verfahrenswert ein.

  • Bei einer einvernehmlichen Scheidung werde ich für Sie die größtmögliche 30%-Reduzierung des Verfahrenswertes bei Gericht beantragen zur Kostensenkung.
    Dies wird von den Gerichten leider oft abgelehnt. Einen Versuch ist es aber immer wert.
    Hiermit werbe ich also bewusst nicht, denn das wäre trügerisch und nicht seriös für Ihre Kostenplanung.

  • Sie erhalten von mir eine vorläufige Kostenberechnung anhand Ihrer Angaben, die Sie im Antragsformular gemacht haben.
    Damit bekommen Sie eine gute Einschätzung, wie hoch in etwa die Gerichts- und Anwaltsgebühren ausfallen werden.
    Erst wenn das Gericht den Verfahrenswert festgesetzt hat, lassen sich die Gebühren ganz genau berechnen.

  • Alle Gebühren lassen sich offen einsehen und überprüfen bei der Justiz, vorher und nachher.
    ● Gerichtsgebühren: Tabelle
    ● Anwaltsgebühren: Tabelle
    ● Verfahrenswert: Gesetz

  • Werfen Sie einfach mal einen Blick auf meine exemplarische Beispiel-Berechnung.
    Hier können Sie gut nachvollziehen, wie sich alle Gebühren einer Scheidung zusammensetzen.

  • Wenn Sie sich bei mir für eine Online-Scheidung entscheiden, geht vieles direkter und schneller, als "klassisch vor Ort".

  • Sie erhalten bei mir einen exklusiven Premium-Account mit 24/7 Onlinezugang zu Ihrer Scheidungsakte mit allen Schreiben, Schriftsätzen, Unterlagen, Formularen und Nachrichten.
    Sie werden automatisch per Mail informiert, wenn es etwas Neues gibt, z.B. Ihr Scheidungsantrag im Entwurf fertig ist.

  • Genießen Sie Ihren persönlichen Status-Fahrplanⓒ der bereits auf Sie wartet - immer aktuell und einzigartig bei Online-Scheidungen.
    Er zeigt Ihnen auf einen Blick und Schritt für Schritt, wo Sie gerade stehen und wie genau es weitergeht bis Sie den rechtskräftigen Scheidungsbeschluss in Ihren Händen halten.
    Das vermeidet Unsicherheiten und erspart Ihnen lästige Nachfragen.

  • Sparen Sie Zeit und Nerven ohne Kanzleibesuch. Wir machen das ganz entspannt online per Video oder Telefon.

  • Dann gibt es natürlich die Abläufe und Fristen bei Gericht, die maßgeblich die Dauer eines Scheidungsverfahrens bestimmen.
    Auch die Gerichte selber arbeiten unterschiedlich schnell, je nach Auslastung.
    Nachfolgend finden Sie ein paar typische Konstellationen mit Erfahrungswerten.

  • Einvernehmliche Scheidung ohne Antrag auf Verfahrenskostenhilfe, keine weiteren Regelungen z.B. zu Unterhalt, es gibt eine notarielle Scheidungsfolgenvereinbarung in der auch der Versorgungsausgleich ausgeschlossen/geregelt ist:
    Der Scheidungstermin erfolgt ca. 1 - 3 Monate nach Antragsstellung bei Gericht.

  • Einvernehmliche Scheidung mit Antrag auf Verfahrenskostenhilfe, keine weiteren Regelungen z.B. zu Unterhalt, es gibt eine notarielle Scheidungsfolgenvereinbarung in der auch der Versorgungsausgleich ausgeschlossen/geregelt ist:
    Der Scheidungstermin erfolgt ca. 2 - 4 Monate nach Antragstellung bei Gericht.

  • Einvernehmliche Scheidung mit oder ohne Antrag auf Verfahrenskostenhilfe, keine weiteren Regelungen z.B. zu Unterhalt, aber der Versorgungsausgleich wird ganz regulär durchgeführt:
    Der Scheidungstermin erfolgt ca. 6 - 12 Monate nach Antragstellung bei Gericht.

  • Scheidungen, bei denen noch weitere Themen, wie nachehelicher Unterhalt, die Aufteilung des gemeinsamen Vermögens, Miteigentümerschaften geregelt werden müssen, sind normal und kommen ebenfalls regelmäßig vor.
    Zeitlich lassen sich diese Themen außergerichtlich oder auch vor Gericht oft innerhalb der Zeit regeln, die ohnehin auf die Auskünfte der Rentenkassen zum Versorgungsausgleich gewartet werden muss.
    Aber die Kosten vervielfachen sich, weil einerseits jede weitere Sache neben der eigentlichen Scheidung zusätzliche Gebühren bedeutet und dann auch Ihr*e Partner*in wahrscheinlich eine eigene Anwältin beauftragen wird.

  • Und Ja, es gibt sie leider, wenn auch sehr selten, die Fälle, wo der/die Partner*in alles dran setzt, Ihnen das Leben schwer zu machen und die Scheidung zu verzögern, nicht mitarbeitet bei der Klärung der Renten, immer neue Anträge stellt und Verfahren einleitet.
    Ja, das kostet dann extra Zeit, Geld und Nerven, aber auch das würden Sie zusammen mit mir durchstehen, weil ich seit Jahrzehnten ausschließlich auf Familienrecht spezialisiert bin und mir niemand mehr etwas vormachen kann ;)

  • Für Sofort-Scheidungen bzw. Härtefallscheidungen, z.B. weil Ihr*e Partner*in versucht hat, Sie zu töten, gelten besondere Regelungen, die wir zusammen intensiv besprechen und planen werden.

  • Welches Gericht für Ihre Scheidung zuständig ist, wird klar geregelt und beschrieben in § 122 FamFG  
    Im Justizportal finden Sie ganz leicht „Ihr Gericht“.

  • Ihre Online-Scheidung können Sie bei mir einleiten und durchführen, egal, welches Gericht zuständig ist und egal, wo Sie wohnen, auch im Ausland.

  • Der Termin wird nur etwa 10 bis 15 Minuten dauern und sehr unaufgeregt ablaufen.

  • Er ist nicht öffentlich.
    Das heißt, nur die Richterin, Ihr*e Ehepartner*in, Sie und ich werden daran teilnehmen.
  • Die Richterin wird den Ablauf der Sitzung in ein Diktiergerät sprechen.
    Das schriftliche Sitzungsprotokoll werden wir nachher erhalten.

  • Nach der Feststellung, wer alles anwesend ist, werde ich für Sie den Scheidungsantrag stellen, und die Richterin wird Ihre*n Ehepartner*in fragen, ob sie/er der Scheidung zustimmt.

  • Danach wird die Richterin beide Ehegatten kurz anhören. Dabei wird es nur um die Frage gehen, ob die Voraussetzungen der Scheidung erfüllt sind, also ob das Trennungsjahr schon abgelaufen ist, und ob beide Seiten geschieden werden möchten.

  • Selbst wenn Ihr*e Ehepartner*in angeben sollte, nicht geschieden werden zu wollen, würde aller Voraussicht nach Ihre Ehe trotzdem geschieden werden, da Sie eine Wiederaufnahme der ehelichen Lebensgemeinschaft ablehnen, und da man Sie nicht dazu zwingen kann, verheiratet zu bleiben.

  • Außerdem wird die Richterin Sie kurz fragen, welches durchschnittliches Nettoeinkommen Sie bei Verfahrensbeginn hatten und ggf. über welches Vermögen Sie bei Einleitung des Scheidungsverfahrens verfügten.
    Daraus errechnet Sie dann abschließend den Verfahrenswert.
    Ich werden dann bei einer einvernehmlichen Scheidung auf das besonders leichte Verfahren hinweisen und die maximale Reduzierung des Verfahrenswertes um 30%-beantragen bzw. bekräftigen.

  • Bei gemeinsamen minderjährigen Kindern wird die Richterin Sie auf das kostenlose Beratungsangebot des Jugendamts hinweisen, falls es mal Schwierigkeiten in Sachen elterliche Sorge oder Umgang geben sollte.

  • Außerdem wird die Richterin auf die Folgesache zum Versorgungsausgleich zu sprechen kommen und auf ihre vorab übersendete Berechnung des Versorgungsausgleichs Bezug nehmen.

  • Sie brauchen abgesehen von der kurzen persönlichen Anhörung, die Sie gerne einsilbig beantworten können, nichts weiter in dem Termin zu sagen.
    Ich werde überwiegend für Sie antworten und sprechen.

  • Am Ende gibt die Richterin meistens den Scheidungsbeschluss bereits durch Verlesen der Beschlussformel bekannt.
    Danach wird sie nur noch den Verfahrenswert festsetzen und darauf hinweisen, dass der Scheidungsbeschluss an alle Verfahrensbeteiligte zugestellt werden wird, dass mit der Zustellung eine einmonatige Beschwerdefrist zu laufen beginnt, und dass mit Ablauf dieser Frist die Ehescheidung rechtskräftig, also wirksam und unabänderbar sein wird, wenn kein Verfahrensbeteiligter dagegen Beschwerde eingelegt haben wird.

  • (immer)
    ● Eheurkunde
    ● Vollmacht
    (wenn relevant)
    ● Geburtsurkunden gemeinsamer minderjähriger Kinder
    ● notarieller Ehevertrag/Scheidungsfolgenvereinbarung
    ● Vertrag über die Teilung aller Scheidungskosten
    ● Antrag auf Verfahrenskostenhilfe mit Belegen

  • Eine Scheidung kann bei Gericht nur durch eine Anwältin beantragt werden. Dazu lege ich Ihre Vollmacht vor als Nachweis meiner Legitimation bzw. Ihrer Beauftragung, dass ich Sie anwaltlich vertrete und die Scheidung für Sie durführen soll.

  • Bei der Einleitung eines Scheidungsverfahrens sind die Daten Ihrer Eheschließung (Tag der Heirat, Ort des Standesamts und Eheregisternummer) von mir nachzuweisen.
    Dieser Nachweis erfolgt in der Regel durch die Vorlage Ihrer Eheurkunde, die sich in Ihrem Stammbuch befindet.

  • Außerdem sollen bei Gericht die Geburtsurkunden Ihrer gemeinsamen minderjährigen Kinder vorgelegt werden.

  • Wenn Sie und Ihr*e Ehepartner*in einen Ehevertrag, eine Scheidungsfolgenvereinbarung geschlossen haben, ist das Gericht in aller Regel an die zwischen Ihnen getroffenen vertraglichen Vereinbarungen gebunden.
    Daher benötigt das Gericht den Notarvertrag.

  • Außerdem ist es für Sie sinnvoll, einen schriftlichen Vertrag mit Ihre*r Ehepartner*in abzuschließen, dass Sie beide sich die gesamten Kosten des Scheidungsverfahrens jeweils zur Hälfte teilen werden.

  • Wenn Sie Verfahrenskosstenhilfe (VKH) in Anspruch nehmen möchten, wird dafür Ihr vollständig ausgefülltes Antragsformular samt aller darin geforderten Belege benötigt.
    Dann werde ich direkt zusammen mit dem Scheidungsantrag auch Ihren VKH-Antrag bei Gericht einreichen.

  • Wer die Anwältin beauftrag, zahlt auch die Anwaltsgebühren.
    Die Gerichtsgebühren werden hälftig geteilt.

  • Deshalb ist es für Sie sinnvoll, einen schriftlichen Vertrag mit Ihre*r Ehepartner*in abzuschließen, dass Sie beide sich die gesamten Kosten des Scheidungsverfahrens jeweils zur Hälfte teilen werden.

  • Denn laut gesetzlicher Vorgabe entscheidet das Gericht in aller Regel, dass die Kosten des Scheidungsverfahrens gegeneinander aufgehoben werden. Das bedeutet, dass beide Seiten ihre eigenen Anwaltskosten tragen müssen und die Hälfte der Gerichtsgebühren.
  • Wenn aber nur Sie sich anwaltlich vertreten lassen sollten, und wenn Ihr*e Ehepartner*in ohne rechtsanwaltlichen Beistand im Scheidungsverfahren auftreten sollte, sind rechtlich auch nur Sie verpflichtet, die ausschließlich auf Ihrer Seite anfallenden Anwaltskosten zu tragen.
  • Da für einen Scheidungsantrag zumindest auf der antragstellenden Seite die Pflicht zur Einschaltung einer Rechtsanwältin besteht, halte ich es bei einvernehmlichen Scheidungen für angemessen und fair, sich nicht nur die Gerichtsgebühren, sondern auch die Rechtsanwaltskosten zu teilen.

  • Den Entwurf eines solchen Vertrages stelle ich Ihnen in Ihrem Premium Account bereit.
    Sie können ihn gerne für die Vereinbarung mit Ihrer*m Ehepartner*in verwenden.

  • Ja klar, das geht natürlich.
    Unabhängig von Ihrem Einkommen können Sie sich scheiden lassen.

  • Weil es auf der einen Seite einen Anwaltszwang gibt,
    um sich in einem Scheidungsverfahren vor Gericht scheiden lassen zu können,

  • gibt es auf der anderen Seite eine entsprechende Unterstützung in Form von Verfahrenskostenhilfe,
    wenn Sie aktuell kein oder nur ein geringes eigenes Einkommen haben.

  • Ausführliche Informationen zur Verfahrenskostenhilfe (VKH), das online Antragsformular und auch eine Möglichkeit der Vorabprüfung finden Sie hier.

  • Wenn Sie sich für die Inanspruchnahme von Verfahrenskostenhilfe (VKH) entschieden haben, besteht die Möglichkeit, ein Scheidungsverfahren zu führen, ohne dass Sie für die dabei entstehenden Kosten bei Gericht oder bei mir als Ihrer Anwältin aufkommen müssen.

  • Das Gericht prüft zuerst, ob die VKH-Voraussetzungen für die Bewilligung erfüllt sind anhand Ihrer „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“.

  • Dieses Antragsformular ist zu Beginn des Verfahrens lückenlos und wahrheitsgemäß auszufüllen, zu unterschrieben und mit aktuellen Belegen zu Ihren Einnahmen und Ausgaben an mich übersenden, damit ich es für Sie beim Gericht einreichen kann.

  • Wenn das Gericht Ihre VKH-Erklärung und Ihren beabsichtigten Scheidungsantrag erhalten hat, übersendet es den Scheidungsantrag als erstes mit einem einfachen Brief an Ihre*n Ehepartner*in.
    Damit erhält sie/er die Möglichkeit, zu Ihrem VKH-Antrag Stellung zu nehmen.
    (Weder die VKH-Erklärung noch Ihre Belege werden dabei vom Gericht mitgeschickt an die/den Partner*in.)

  • Wenn Ihr*e Ehepartner*in keine durchgreifenden Einwendungen gegen Ihren VKH-Antrag erhebt, und wenn das Gericht feststellt, dass Sie mit Ihrem Einkommen und mit Ihrem Vermögen nicht in der Lage sind, die Kosten des Verfahrens aus eigenen Mitteln zu tragen, wird es Ihnen Verfahrenskostenhilfe als Zuschuss gewähren.

  • Sie müssen dann erstmal keine Gerichtsgebühren und keine Anwaltsgebühren zahlen.

  • Falls das Gericht zu dem Ergebnis kommt, dass Sie zwar grundsätzlich in der Lage sind, mit Ihrem Einkommen die Verfahrenskosten selbst zu tragen, dass die einmalige Übernahme der Kosten aber für Sie nur schwer zu realisieren ist, gewährt es Ihnen Verfahrenskostenhilfe verbunden mit der Anordnung einer Ratenzahlung.
    Das bedeutet, es verauslagt für Sie die Gerichts- und Anwaltsgebühren.
    Sie müssen diese aber (in der Regel vollständig) ratenweise an die Gerichtskasse zurückzahlen.

  • Egal, ob das Gericht Ihnen Verfahrenskostenhilfe als Zuschuss oder nur ratenweise gewährt, ist von Ihnen unbedingt zu beachten, dass Sie verpflichtet sind, Verbesserungen Ihrer Einkommens- oder Vermögenssituation unaufgefordert dem Gericht mitzuteilen.
    Diese Mitteilungsverpflichtung gilt während des gesamten Verfahrens und noch vier Jahre darüber hinaus.

  • Wenn sich Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse während dieses Zeitraums so verbessern werden, dass Sie in der Lage sind, die Verfahrenskosten aus eigenen Mitteln zu tragen, müssen Sie später die für Sie von der Gerichtskasse verauslagten Verfahrenskosten zurückzahlen.

  • Auch hier gibt es die Möglichkeit, dass das Gericht Sie zur Erstattung der Verfahrenskosten in einer Summe auffordert oder nur ratenweise.

  • Bei der Prüfung und Entscheidung des Gerichts über Ihren Verfahrenskostenhilfeantrag handelt es sich um ein vorgeschaltetes Verfahren.
    Erst wenn das Verfahrenskostenhilfeprüfungsverfahren beendet ist, und das Gericht Ihnen Verfahrenskostenhilfe bewilligt hat, wird es Ihren Scheidungsantrag mit Postzustellungsurkunde an Ihren Ehemann übersenden.

  • Mehr Informationen zur Verfahrenskostenhilfe, das online Antragsformular und auch eine Möglichkeit der Vorabprüfung finden Sie hier.

  • Der Zeitpunkt der Zustellung des Scheidungsantrages an Ihre*n Ehepartner*in ist sehr wichtig.

  • Mit der Zustellung beginnt das eigentliche Scheidungsverfahren. Man sagt, es ist dann rechtshängig.

  • Außerdem ist der Zeitpunkt relevant für den Versorgungsausgleich und für einen möglichen Zugewinnausgleich.

  • Ja, "aber"...

  • Ich biete Ihnen mit der Online-Scheidung in meiner Kanzlei "so viel online" an, wie es nicht einmal die "selbsternannten Marktführer" im Internet wollen oder können.

  • Sie erhalten bei mir einen exklusiven Premium-Account mit 24/7 Onlinezugang zu Ihrer Scheidungsakte mit allen Schreiben, Schriftsätzen, Unterlagen, Formularen und Nachrichten - ohne extra Kosten.
    Sie werden automatisch per Mail informiert, wenn es etwas Neues gibt, z.B. Ihr Scheidungsantrag im Entwurf fertig ist.

  • Ihr persönlicher Status-Fahrplanⓒ erwartet Sie dort - immer aktuell und einzigartig bei Online-Scheidungen.
    Er zeigt Ihnen auf einen Blick und Schritt für Schritt, wo Sie gerade stehen und wie genau es weitergeht bis Sie den rechtskräftigen Scheidungsbeschluss in Ihren Händen halten.
    Das vermeidet Unsicherheiten und erspart Ihnen lästige Nachfragen.
  • Ganz ohne Kanzleibesuch sparen Sie Zeit und Nerven.
    Wir machen das zusammen entspannt online per Video oder Telefon.

  • Auch der Scheidungstermin bei Gericht kann online per Video erfolgen, so dass weder Sie noch ich persönlich erscheinen müssen vor Ort.
  • Hier ist der Punkt für das "aber" gekommen.
    Denn obwohl Gerichtsverhandlungen per Video seit Jahren üblich und etabliert sind in Deutschland und täglich durchgeführt werden, gibt es manche Gerichte oder teilweise auch nur einzelne Richter*innen, die dies ablehnen und das persönliche Erscheinen aller Beteiligten vor Ort zum Gerichtstermin bei der Scheidung verlangen.
  • In solch einem Fall müssten Sie zu dem kurzen 10-15 Minuten Gerichtstermin vor Ort erscheinen, natürlich in meiner Begleitung per Video oder auch persönlich, oder von eine*r bevollmächtigte*n Kolleg*in in Ihrer Nähe, selbstverständlich ohne extra Kosten für Sie.

  • Die Voraussetzung für eine Scheidung ist das Scheitern Ihrer Ehe.
    BGB § 1565 und BGB § 1566

  • Davon geht man in der Regel nach einer Trennungszeit von einem Jahr aus.
  • Eine Trennung kann auch innerhalb der gemeinsamen Ehewohnung erfolgen, ohne, dass jemand zunächst ausziehen muss.

  • Es braucht einen klar kommunizierten Trennungszeitpunkt zwischen dem Ehepaar und die komplette "Trennung von Tisch und Bett", sprich keine*r macht mehr etwas für/mit der/dem anderen.

  • So kann der Scheidungsantrag normalerweise nach Ablauf des Trennungsjahres gestellt werden.
  • Wenn es ganz eilig ist, kann der Scheidungsantrag auch schon kurz vor Ablauf des Trennungsjahres gestellt werden, frühestens jedoch drei Monate vor dessen Ablauf.
  • Das Gericht ermittelt den Trennungszeitpunkt durch die persönliche Anhörung beider Eheleute im Scheidungstermin.
    Wenn Sie und Ihr*e Ehepartner*in übereinstimmende Angaben machen, stellt das Gericht in der Regel keine weiteren Ermittlungen zum Trennungszeitpunkt an.

  • Egal!
  • Sie möchten geschieden werden?
    Dann werden sie auch geschieden!

  • Die Zeiten von Rechtfertigungen, Schuldzuweisungen oder gar einer Erlaubnis für eine Scheidung gehören bei deutschen Gerichten zum Glück der Vergangenheit an.

  • Wenn Sie Ihre Ehe für gescheitert halten und geschieden werden wollen, ist das bereits ausreichend.
    Stimmt Ihr*e Partnerin zu, ist das sicher schöner aber nicht notwendig.
  • Niemand kann Sie zwingen eine Ehe gegen Ihren Willen aufrecht zu erhalten!
    Das widerspräche auch dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht.
  • Nichts. Im Verfahren und beim Gerichtstermin wird es nur um Ihre Scheidung gehen.

  • Viele denken, dass dann "alles" zur Sprache kommt und geklärt wird, z.B. Elterliche Sorge, Umgang, Aufteilung von gemeinsamen Schulden oder Vermögenswerten, usw.
    Das ist aber nicht richtig.
  • Thema sind ausschließlich die Scheidung und in der Regel der Versorgungsausgleich.

  • Das ist dann die klassische einvernehmliche Scheidung, weil Sie als Paar bereits alle anderen Themen geklärt und geregelt haben.
  • Sollte das nicht der Fall, bzw. möglich sein mit Ihre*r Partner*in, werde ich zusammen mit Ihnen versuchen, hier möglichst einfache Lösungen zu finden und weitere Gerichtsverfahren zu vermeiden.
  • Dann ist "einvernehmliche Scheidung" aber vom Tisch und jedes weitere Thema zieht extra Zeit und Kosten nach sich, außergerichtlich und möglicherweise auch bei Gericht, wenn z.B. Ihre Unterhaltsansprüche nur so durchzusetzen wären.

  • Ja, wenn Sie meine Anwaltsgebühren in monatlichen Raten zahlen möchten, biete ich Ihnen an, vorab eine Vorschussrechnung für Sie zu erstellen über die voraussichtlichen Anwaltsgebühren, die Sie dann während des Scheidungsverfahrens in monatlichen Raten an mich zahlen können.

  • Eine kurze Mitteilung reicht aus, wenn Sie von diesem Angebot Gebrauch machen möchten.
  • Natürlich fallen dafür für Sie keine extra Gebühren, Zinsen oder Inflationsausgleich an.

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Privatsphäre und Datenschutz sind mir sehr wichtig.
Deshalb verzichte ich bewusst auf Cookies und Tracker, auch auf „technisch notwendige“, und auf Analysetools wie Google Analytics.
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