Vaterschaft/Elternschaft

Vaterschaft/Elternschaft

Beziehungen laufen leider nicht immer so, wie wir es uns wünschen. Emotional belastend für Sie und die Beziehung kann die Unsicherheit und Frage sein, ob Sie auch wirklich das leibliche Elternteil „Ihres“ Kindes sind. Egal, ob Sie schon vor der Geburt zweifeln oder auch erst danach.

Schieben Sie Ihre Zweifel in Ihrem Interesse nicht auf „die lange Bank“! Denn es gibt kurze Anfechtungsfristen bei der Elternschaft von in der Regel zwei Jahren!

Auch umgekehrt kann die Elternschaft sicher festgestellt werden, notfalls vor Gericht und mit Hilfe eines Abstammungsgutachtens.
Denn Sie sind sich z.B. sicher, wer das biologische Elternteil ist, dieses jedoch lehnt eine Anerkennung ab.

Finanziell entscheidend ist die Klärung der Elternschaft auf alle Fälle wegen bestehender Unterhaltsansprüche.

Die Regelungen und Pflichten zur Elternschaft sind sehr umfangreich. Auch bei unverheirateten Paaren kann ein Unterhaltsanspruch gegenüber der Partnerin bestehen, wenn gemeinsame Kinder aus der Beziehung hervorgehen oder hervorgegangen sind, also nicht nur gegenüber den Kindern.

Wenden Sie sich vertrauensvoll an mich bei allen Ihren Fragen zu Elternschaft, Abstammung, Elternschaftsanfechtung und den sich daraus ergebenden Optionen und Konsequenzen.

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