Schulden

Schulden

Schulden bzw. Kredite sind bei einer Trennung oder Scheidung oft die Ursache zusätzlicher Streitigkeiten.

Wer haftet für die Schulden? Wer zahlt die monatlichen Raten weiter?

Grundsätzlich hat jeder Ehepartner während der Ehe sein eigenes Vermögen und seine eigenen Schulden, wenn wie in den allermeisten Ehen der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft gilt. Ein anderer Güterstand kann nur im Rahmen eines notariellen Ehevertrages vereinbart werden.

Somit haftet im Außenverhältnis zu dem Gläubiger nur der Ehegatte für die Verbindlichkeiten, die er selbst eingegangen ist, also etwa bei der Bank für den unterzeichneten Darlehensvertrag. Oft werden das beide sein, weil die Bank auf die gesamtschuldnerische Haftung beider Ehepartner bestanden hatte. Wer muss dann die Raten zahlen?

Was ist mit den Fällen, in denen Sie alleine zwar den Kredit aufgenommen haben, jedoch für eine gemeinsam genutzte Anschaffung, z.B. Waschmaschine, Urlaub, Autoreparatur?

Besonders wichtig ist es, die gemeinsamen und getrennten Schulden bei der Unterhaltsberechnung korrekt zuzurechnen und ggf. als Minderung oder Erhöhung des jeweiligen Einkommens zu berücksichtigen.

Gerne berate ich Sie bei all diesen Fragen. Rufen Sie mich einfach an.

Mehr Praxisbeispiele…