„Ich habe wirklich alles versucht, aber es geht einfach nicht mehr!“, ist ein Satz, den ich immer wieder höre – manchmal laut und abgeklärt, manchmal mit einem Unterton von Versagen und Verzweiflung.

Der Scheidung kommt emotional und rechtlich eine große Bedeutung zu. Der formelle Schlusspunkt Ihrer Ehe hat weitreichende Folgen für Ihr weiteres Leben, das Ihres Ehepartners und Ihrer gemeinsamen Kinder. Das sieht auch der Gesetzgeber so.

Deshalb gilt im Scheidungsverfahren der Anwaltszwang. Das bedeutet, Sie brauchen eine Rechtsanwältin, um einen Scheidungsantrag bei Gericht zu stellen.

Wichtiger als der Scheidungsantrag bei Gericht sind mir aber unsere intensiven Gespräche und Planungen im Vorfeld, damit Sie umfassend informiert und gestärkt entscheiden, wie Sie Ihre Scheidung und deren Folgen regeln möchten, z.B. in einer einvernehmlichen Scheidungsfolgenvereinbarung oder durch gerichtliche Folgeanträge im Scheidungsverfahren.

Eine Ehe wird geschieden und eine eingetragene Lebenspartnerschaft wird aufgehoben, die rechtlich Vorraussetzungen dafür sind gleich. 💬
Seit Ende 2017 gilt die Ehe für alle und eingetragene Lebenspartnerschaften können in Ehen umgewandelt werden – müssen es aber nicht.
Ehe und Scheidung sind in Deutschland also endlich der Standard, unabhängig vom Geschlecht. 💬

Online-Scheidung? Ja gerne!
Bei Ihnen als Paar ist das meiste einvernehmlich geklärt?
Sie möchten Zeit, Geld und Stress reduzieren bei Ihrer Scheidung und sich Vor-Ort-Termine in der Kanzlei und bei Gericht ersparen?
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