Scheidung

Scheidung

„Ich habe wirklich alles versucht, aber es geht einfach nicht mehr!“, ist ein Satz, den ich immer wieder höre – manchmal laut und abgeklärt, manchmal mit einem Unterton von Versagen und Verzweiflung.

Der Scheidung kommt emotional und rechtlich eine „große Bedeutung“ zu. Der formelle Schlusspunkt Ihrer Ehe hat weitreichende Folgen für Ihr weiteres Leben, das Ihres Ehepartners und das Ihrer gemeinsamen Kinder. Das sieht auch der Gesetzgeber so.

Deshalb gilt im Scheidungsverfahren der Anwaltszwang. Das bedeutet, Sie benötigen eine Rechtsanwältin, um einen Scheidungsantrag bei Gericht zu stellen.

Wichtiger als der Scheidungsantrag bei Gericht sind mir aber unsere intensiven Gespräche und Planungen im Vorfeld, damit Sie überzeugt und gestärkt entscheiden, wie Sie Ihre Scheidungsfolgen klären möchten, z.B. in einer einvernehmlichen Scheidungsfolgenvereinbarung oder durch gerichtliche Folgeanträge im Scheidungsverfahren.

Durch die weitgehende rechtliche Gleichstellung von Ehe und Lebenspartnerschaft beziehen sich die Ausführungen zur Ehe auch auf die eingetragene Lebenspartnerschaft. Meistens besteht nur noch ein begrifflicher Unterschied: So spricht man bei der eingetragenen Lebenspartnerschaft beispielsweise nicht von Scheidung, sondern von Aufhebung der Lebenspartnerschaft.

„Online-Scheidung“ – ja gerne
Aktuell wird die „Online-Scheidung“ massiv beworben im Internet. Besondere Schnelligkeit, vorbildliche Preise und Kosteneinsparungen werden dort durch die Kommunikation per E-Mail, Onlineformularen, Telefon versprochen.
Verschwiegen wird dabei ganz bewusst, dass eine „normale Scheidung vor Ort“ überhaupt nicht teurer oder langsamer ist, weil für Gerichte und alle Anwälte*innen die identischen Gebührenverortnungen gelten. Sie verzichten jedoch unnötigerweise auf persönliche und wichtige Beratungsgespräche mit Ihrer Anwältin. Es geht bei gleichen Gebühren also in erster Linie um weniger Arbeit und mehr Gewinn bei den entsprechenden Online-Kanzleien und Rechtsanwälten.

Hinzu kommt, eine vollständige „Online-Scheidung“ gibt es nicht, weil zum Scheidungstermin beide Ehepartner vor Gericht erscheinen müssen.

Die Scheidungskosten werden einheitlich nach festgelegten Gebührensätzen (RVG) berechnet. Eine einvernehmliche Scheidung z.B., bei der nur ein Ehegatte anwaltlich vertreten sein muss, ist natürlich günstiger, als eine strittige Scheidung oder eine Scheidung, bei der noch viele Regelungen zu treffen sind und bei der zwingend beide Ehepartner mit eigenem Anwalt vor Gericht erscheinen müssen.
Sprechen Sie mich unverbindlich und kostenlos an, wenn Sie Ihre zu erwartenden Scheidungskosten einschätzen wollen.

Profitieren Sie bei mir ganz selbstverständlich von der schnellen und direkten Kommunikation per Telefon, E-Mail, Nachrichten, Videobesprechung und auch dem vollen Online-Zugriff auf Ihre Akte und alle Dokumente per Webakte.

Verzichten Sie nicht auf unsere persönlichen Gespräche und Planungen im Vorfeld der Scheidung – das kostet Sie anwaltlicherseits keinen Euro mehr, als eine vermeintliche „Online-Scheidung“.

Verbinden Sie die klaren Vorteile der Online-Kommunikation mit meiner fundierten fachanwaltlichen Beratung und gehen Sie bei Ihrer Scheidung auf Nummer sicher.

Sie sind räumlich weit entfernt von meiner Kanzlei und wollen dennoch mich als Ihre Anwältin bei der Scheidung beauftragen?

Wenn Sie es wünschen, können Sie alle notwendigen Angaben und Unterlagen für den Scheidungsantrag im online Kontaktbogen an mich übermitteln und offene Fragen besprechen wir dann ausführlich telefonisch oder per Videobesprechung – es ist kein Anwaltsbesuch in meiner Kanzlei notwendig.
Deutschlandweit begleite ich Sie dann per Video zu Ihrem zuständigen Amtsgericht beim Scheidungstermin.

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