Ehevertrag

Ehevertrag

Der Gesetzgeber hat gute und weitreichende Regelungen rund um die Ehe getroffen, die für die allermeisten Ehen und Lebenspartnerschaften genau passend sind und keinerlei Änderung bedürfen.

Es gibt aber auch zahlreiche Konstellationen, bei denen ein Ehevertrag sinnvoll oder sogar geboten ist, z.B. wenn größeres Vermögen oder Schulden vorhanden sind, einer der Ehepartner unternehmerisch oder freiberuflich tätig ist oder bei Eheleuten mit großem Altersunterschied.

Wenn Sie sicher gehen wollen, ob das bei Ihnen der Fall ist, lassen Sie sich von mir beraten. In aller Regel ist hierfür das Erstberatungsgespräch ausreichend.

Gerne überprüfe ich auch Ihren bereits vorhandenen Ehevertrag und berate Sie über mögliche Abänderungen.

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