„Ich habe mich lange um die Kinder und das Haus gekümmert.“ – Zugewinnausgleich

Egal, wie Sie während der Ehe gelebt und gearbeitet haben, wer mehr verdient hat oder wer mehr zu Hause gemacht hat, etc. – als Ehepaar, das keinen Ehevertrag geschlossen hat, leben Sie im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet, alle Vermögenswerte, Guthaben, Immobilien, etc., die Sie mit in die Ehe gebracht oder während der Ehe…
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