Das Familienrecht gehört zu den umfassendsten Rechtsgebieten. Alle Rechtsverhältnisse von Personen, die durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Verwandtschaft oder auch Adoption miteinander verbunden sind, werden hier geregelt.
Fragen der Pflegschaft, Betreuung und Vormundschaft finden hier ebenfalls Berücksichtigung.
Genau hier liegt ein Arbeitsschwerpunkt von mir und meine Leidenschaft. Als Fachanwältin für Familienrecht bin ich besonders erfahren und speziell geschult, um Sie umfassend zu beraten und Ihre Interessen engagiert durchzusetzen.

In der Praxis zählen die Eheschließung und vor allem die Auflösung von Ehen und die damit verbundenen Rechtsfolgen zu den Schwerpunktthemen im Familienrecht.

Durch die weitgehend rechtliche Gleichstellung von Ehe und Lebenspartnerschaft beziehen sich die Ausführungen zur Ehe auch auf die eingetragene Lebenspartnerschaft. Meistens besteht nur noch ein begrifflicher Unterschied: So spricht man bei der eingetragenen Lebenspartnerschaft beispielsweise nicht von Scheidung, sondern von Aufhebung der Lebenspartnerschaft.

- Ist für uns ein Ehevertrag sinnvoll?
- Wir haben bereits Kinder aus vorherigen Partnerschaften.
- Was ist bei der Trennung wichtig und zu beachten?
- Kann ich einfach die Scheidung einreichen?
- Bei wem wohnen unsere Kinder?
- Welche Ansprüche haben unsere Kinder?
- Gibt es Trennungsunterhalt?
- Ist eine Trennung innerhalb der Ehewohnung möglich?
- Wer zahlt wem Unterhalt nach der Scheidung?
- Wer bleibt in der Wohnung, wer zieht aus?
- Wer bekommt welchen Hausrat?
- Was geschieht mit der gemeinsamen Immobilie und dem Vermögen?
- Was passiert mit ehelichen Schulden?
- Wie erfolgt ein Ausgleich der Anrechte für das Alter?
- Was ist bei einer Adoption zu beachten?
- Welchen Familiennamen können wir für uns wählen, welchen für unsere Kinder?
- Muss ich nach der Scheidung meinen Namen ändern?

Diese Beispielsfragen aus dem Alltag verdeutlichen, wie hochemotional und besonders wichtig diese Themen für jeden sind. Gemeinsame Kinder stehen dabei noch einmal im Fokus bei der Interessenabwägung.
Unterhaltsansprüche haben oft existenzielle Bedeutung für die Betroffenen. Beim Zugewinnausgleich, beim Versorgungsausgleich und bei gemeinsamen Schulden gibt es erfahrungsgemäß viele Unsicherheiten und falsche Erwartungen.

Nutzen Sie frühzeitig Ihre Vorteile und schützen Sie sich vor negativen Auswirkungen.
Ich berate Sie sehr gerne und umfassend. Rufen Sie mich einfach unverbindlich an.
Oft ist es mit der ausführlichen Erstberatung bereits getan - und Sie können dann eine Entscheidung treffen.

Beratung

Die Beratung ist der Kern meiner anwaltlichen Tätigkeit, die mir sehr am Herzen liegt. Erst wenn Sie genau verstehen, was in Ihrer ganz individuellen Situation für Möglichkeiten aber auch Pflichten bestehen, können Sie eine tragfähige Entscheidung treffen. Meine umfassende Erstberatung ist hierfür eine sehr gute Grundlage. Für viele meiner Mandanten*innen ist diese Erstberatung bereits ausreichend. Und wenn wir anschließend gemeinsam weiter zusammenarbeiten, dann dürfen Sie sich ganz sicher sein, dass wir uns intensiv austauschen und vorbereiten und ich als Dienstleisterin gerne Ihre Wünsche berücksichtige.
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